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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2015 - L 8 SO 410/14 B ER   

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https://dejure.org/2015,105022
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2015 - L 8 SO 410/14 B ER (https://dejure.org/2015,105022)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.02.2015 - L 8 SO 410/14 B ER (https://dejure.org/2015,105022)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - L 8 SO 410/14 B ER (https://dejure.org/2015,105022)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2015 - L 8 SO 410/14
    Dies ergäbe sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach ein Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nicht auf Grund einer summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten abgelehnt werden dürfe, sondern im Wege einer Folgenabwägung zu entscheiden sei (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 669/05 -, NVwZ 2005, 927) dürfen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für Anfechtungs- und (wie hier) Vornahmesachen grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung wie auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2012 - L 13 AS 124/12

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2015 - L 8 SO 410/14
    Zu entscheiden ist vorliegend über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Gewährung von Grundsicherungsleistungen, obwohl in der Hauptsache gegen den Versagungsbescheid der Antragsgegnerin vom 20. Oktober 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. Januar 2015 lediglich die Anfechtungsklage zulässig wäre (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. Juli 2012 - L 13 AS 124/12 B ER - juris Rdnr. 8; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Oktober 2014 - L 4 AS 423/14 B ER -, Juris Rdnr. 21).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2014 - L 4 AS 423/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund und -anspruch -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2015 - L 8 SO 410/14
    Zu entscheiden ist vorliegend über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Gewährung von Grundsicherungsleistungen, obwohl in der Hauptsache gegen den Versagungsbescheid der Antragsgegnerin vom 20. Oktober 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. Januar 2015 lediglich die Anfechtungsklage zulässig wäre (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. Juli 2012 - L 13 AS 124/12 B ER - juris Rdnr. 8; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Oktober 2014 - L 4 AS 423/14 B ER -, Juris Rdnr. 21).
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